Gesellschaft für Geschichte des Weines

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Buchbesprechungen

Wir veröffentlichen regelmäßig Rezensionen von Büchern und anderen Veröffentlichungen der Weinkultur und Weingeschichte. Wenn Sie Anregungen für Besprechungen haben, wenden Sie sich gerne an uns!

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2007: Linsenmaier: Chronik der Fellbacher Weingärtner

Otto Linsenmaier:
Chronik der Fellbacher Weingärtner. 150 Jahre Fellbacher Weingärtner.

Chronik der Fellbacher Weingärtner

Fellbacher Weingärtner e.G., Fellbach 2007. 151 Seiten.

Zu ihrem 150-jährigen Jubiläum hat die Genossenschaft der Fellbacher Weingärtner – 1858 als Weingärtner-Gesellschaft Fellbach gegründet – eine stattliche Festschrift herausgebracht, die aus der Feder unseres Ehrenmitglieds Dr. Otto Linsenmaier stammt, der lange Jahre im Stuttgarter Landwirtschaftsministerium tätig und Lehrbeauftragter für Weinrecht an der Universität Hohenheim war, selbst in Fellbach wohnt und wie kein anderer die Weinbaugeschichte dieses Ortes im Remstal kennt. Das Manuskript wurde im Wesentlichen wohl schon im Jahre 2003 abgeschlossen, weshalb dieser Jahrgang der letzte in der Chronik ist, die ab 1939 jedes einzelne Jahr behandelt. Dass die eigentliche „Chronik“ das Herzstück des Buches, erst mit dem Jahre 1939 beginnt, liegt daran, dass im Jahre 1938 die Weingärtner-Gesellschaft aufgelöst wurde und es zur Gründung der Weingärtner-Genossenschaft Fellbach kam, deren Vorstandsvorsitzender der Ortsbauernführer war. „Leider gibt es für die Jahre 1931 bis 1939 nur wenig informative Unterlagen“, schreibt Linsenmaier (S. 34). Für die örtlichen Archive – das Werk stützt sich hauptsächlich auf die Aktenbestände der Genossenschaft selbst (vgl. S. 150) – mag das wohl zutreffen. Zöge man aber konsequent die damalige Presseberichterstattung hinzu und gegebenenfalls auch das, was sich in Kommunal- und Staatsarchiven erhalten hat, ließe sich die Situation höchstwahrscheinlich verbessern. Für die jüngste Geschichte der Genossenschaft aber ist das Buch materialreich und ein hervorragender Einblick in die württembergische Weinwirtschaftsgeschichte der Nachkriegszeit und des Wirtschaftswunders. Mit der Bemerkung, „der Jahrgang 2003 wird einen Ehrenplatz in den Annalen des Weinbaus erhalten“ (S. 90), enthält die Chronik allerdings ein kapitales, weil zu früh abgegebenes Fehlurteil. Bis 2007 war längst erkannt, dass die alkohollastigen Weine des Jahrgangs 2003 wenig haltbar waren; man war froh, als er verkauft und ausgetrunken war. Hervorzuheben ist die reiche Ausstattung mit historischen Fotos. S. 86 findet sich ein kleiner Fehler: es kann nicht sein, dass im Jahre 2000 ein 1999er Spätburgunder bei der (leider seitdem nicht wieder durchgeführten) DLG-Raritätentrophy ausgezeichnet wurde. Bei diesem Wettbewerb ging es stets um ältere Jahrgänge.

Verfasser: Hans Reinhard Seeliger
Aus: Mitteilung 2/2009

2007: Körber: Das Morden ist des Winzers Lust. Pfälzer Kriminalgeschichten

Joachim Körber (Hrsg.):
Das Morden ist des Winzers Lust. Pfälzer Kriminalgeschichten.

Das Morden ist des Winzers Lust

AGIRO Verlag, Neustadt/Weinstraße 2007. 256 Seiten.
ISBN 978-3-934769-84-7. EUR19,90

Sieben profilierte Autoren haben sich auf eine Wanderung durch die Pfalz begeben und in Bellheim, Germersheim oder Edenkoben, inmitten freundlicher, sonniger Rebenhügel und tiefgrüner Wälder, dem Verbrechen nachgespürt.
Herausgekommen sind sechs völlig unterschiedliche Geschichten mit viel Lokalkolorit, Humor und skurrilen Typen, die von Mord und Rache, von Täuschung, Betrug und Eifersucht erzählen und dabei den Leser mitnehmen in eine Umgebung, in der man das Böse nicht vermutet.
Weinseligkeit mischt sich aufs Angenehmste mit Gänsehaut – Spannung pur bis zum letzten Atemzug.

Verfasser: Dr. Gerhard Stumm
Aus: Mitteilung der GGW 2/2008

2006: Krämer: Rebsorten in Württemberg

Christine Krämer:
Rebsorten in Württemberg. Herkunft, Einführung, Verbreitung und die Qualität der Weine vom Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert.

Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2006 (Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte. Band 7). 268 Seiten.
ISBN 3-7995-5507-2, 978-3-7995-5507-4. EUR 24,90

Das vorliegende Buch ist als Band 7 der Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte erschienen und stellt die leicht überarbeitete Doktorarbeit von Christine Krämer dar, die im Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen erstellt worden ist. Der Titel könnte dazu verführen, dass der Inhalt nur von Rebsorten in Württemberg handelt, der Untertitel „Herkunft, Einführung, Verbreitung und die Qualität der Weine vom Spätmittelalter bis ins 19. Jahrhundert“ gibt aber den Hinweis, dass hier eine weit umfassendere Darstellung der württembergischen Weinbau- und Wein-Geschichte erfasst und in sieben Kapiteln behandelt wird. Schon die „Einleitung“ stellt klar, dass hier eine geschichtswissenschaftliche Untersuchung vorliegt, und dass zum Beispiel an Hand der Herkunftsrebsorten der Frage nachgegangen werden kann, welche Reben wann und woher ins Land gekommen sind. Das Unterkapitel „Forschungsstand“ gibt einleitend eine kurze Literaturübersicht zur Geschichte vor allem der Rebsorten von Württemberg. Der zeitliche Rahmen der Bearbeitung umfasst rund 500 Jahre vom Spätmittelalter bis zur Reblauskrise des 19. Jahrhunderts. Im 2. Kapitel „Methodische Vorgaben“ wird neben der „Quellenbasis“ ein „Interdisziplinärer Ansatz“ abgehandelt, der auf die interessante Klimageschichte und auf den Einfluss des Klimas auf die Rebsortenwahl eingeht, dazu aber auch die historische und moderne Abstammungsanalyse von Rebsorten erklärt und der Frage nachgeht, ob sprachwissenschaftliche Kriterien die Herkunft von Rebsorten aufzuklären vermögen. Im Umfang nehmen das Kapitel 3 „Rebsorten von den Anfängen des Weinbaus in Württemberg bis zum Dreißigjährigen Krieg“ und das Kapitel 4 „Rebsorten in Württemberg von der zweiten Hälfte des 17. bis zum 19. Jahrhundert“ den größten Raum ein. Dabei werden neben der Herkunft, Verbreitung und Beschreibung der jeweiligen Rebsorten detailliert auch die Rahmenbedingungen dargestellt, wie Klimaverhältnisse, Wirtschaftsstrukturen, obrigkeitliche Einflussnahmen, Erzeuger- und Verbraucherinteressen der angegebenen Zeiten. Ausführlich wird die Weinfachliteratur der einzelnen Zeiträume aufgeführt und kritisch bewertet, was insbesondere bei früheren wissenschaftlichen Ampelographien erforderlich ist. Für jede behandelte Periode werden die entsprechenden Rebsorten beschrieben und erklärt, so z. B. der Heunisch oder der Traminer, dessen Bedeutung allein 15 Seiten Beschreibung in Anspruch nimmt. Aber auch die vielgebrauchten historischen Begriffe „hunnisch“ und „fränkisch“ werden erklärt und hinterfragt. Überhaupt spielte in den Anfängen des Weinbaus immer wieder der Transfer von Wissen, Technik und Material eine bedeutende Rolle, was besonders im Zusammenhang mit Klostergründungen verständlich wird. Die weinbauliche Zäsur infolge des Dreißigjährigen Krieges zeigt sich nicht nur in den Rahmenbedingungen. So kam es zunächst zur Produktion von billigeren Massenweinen, auch wegen der stärkeren Konkurrenz des Bieres, langfristig veränderte sich die Situation jedoch zu einem besseren Weinbau und Wein, dank der Weitsicht einzelner Weinfachmänner, neu gegründeter Fachinstitutionen und staatlicher Vorgaben, was sich unter anderem in sog. Musterweinbergen äußerte und im Anbau entsprechender Rebsorten widerspiegelte. Im 19. Jahrhundert entstanden zahlreiche Weinfachbücher, davon etliche Ampelographien, auf die verwiesen wird, aber auch in Fachveranstaltungen wird nach einem besseren Weinbau und Wein gestrebt. Und so konnten sich die meisten der heutigen Rebsorten ausbreiten und zum Anbau kommen, was eingehend beschrieben wird. Aber der Weg zum Qualitätsweinbau des 18. und 19. Jahrhunderts war dennoch lang und mühsam und die „Reputation der Württemberger Weine“ musste erst errungen werden. So wird im Kapitel 5 „Die Weinbauregion Württemberg im Vergleich mit ihren Vorbildern“ zunächst auf die Besitzstrukturen in Württemberg vom 14. bis ins 19. Jahrhundert eingegangen und an Beispielen dargestellt, diese aber auch verglichen mit der Situation in Frankreich, vor allem in Burgund und im Jura. Zusammenfassend werden die in Württemberg im angegebenen Zeitraum vorgefundenen und angebauten Rebsorten und der „Wandlungsprozess im Rebsatz und ihre Ursachen“ diskutiert. Der „Anhang“ enthält neben den ungedruckten Quellenangaben 219 gedruckte Quellen und 354 Literatur-Hinweise sowie einen Sach-, Orts- und Personenindex.

Das vorliegende Buch befasst sich nicht nur ausführlich mit Rebsorten in Württemberg, sondern betrachtet diese insgesamt vom Ursprung bis zum Wein und umspannt darüber hinaus weinbauliche Aspekte und den Weinhandel mit Vermarktungsstrukturen. Es ist leicht zu lesen, wenn man die teils umfangreichen 1380 Fußnoten nicht berücksichtigt, die jedoch eine zusätzliche und lesenswerte wertvolle Informationsquelle darstellen, so dass es jedem weinbaulich Interessierten auch außerhalb Württembergs wärmstens empfohlen werden kann.

Verfasser: Günter Schruft, Freiburg
Aus: Mitteilung 2/2009

2006: Karfeld: Der Wein-Staatsanwalt

Peter Karfeld:
Der Wein-Staatsanwalt. Staatsanwaltliche Tätigkeit in Weinstrafsachen, dargestellt am Beispiel der Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen in Rheinland-Pfalz.

Der Wein-Staatsanwalt

Tectum-Verlag, Marburg 2006. 227 Seiten;
ISBN 3-8288-9152-7, ISBN 978-3-8288-9152-4; EUR 24,90

In seinem als Dissertation angelegten Buch stellt der Autor zunächst die wissenschaftliche Grundlage für das Bestehen einer zumindest in Deutschland einmaligen Institution dar, der (staatsanwaltschaftlichen) Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen als Sonderfall der ansonsten mehrfach bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstraftaten. Zugleich weist er die Notwendigkeit dieser Institution für eine wirksame Bekämpfung der Weinkriminalität nach und zeigt auf, dass der Weinrechtsverletzer nicht nur den Konsumenten schädigt, ohne dass dieser es in den meisten Fällen bemerkt, sondern in weit größerem Maße die redlichen Branchenmitglieder, die unter dem angerichteten Rufschaden zu leiden haben.
Als weitere Verdienste der Arbeit sind zu nennen das Aufzeigen der rechtlichen Grundlagen für die Weinermittlungen und deren Grenzen sowie der Aufbau des materiellen Weinstrafrechts mit seiner Schichtenstruktur aus Europa-, Bundes- und Landesrecht einschließlich der sich aus dieser Schichtung ergebenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dass der Verfasser als Vertreter der seltenen Spezies Weinstaatsanwalt sich letztlich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung befindet und von der Verfassungsmäßigkeit ausgeht, überrascht nicht. Es wäre wünschenswert, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer erneuten Prüfung dieser Frage näher darauf einginge, ob es unter dem Gesichtspunkt der Verständlichkeit der Strafnormen wirklich ausreicht, den gesamten vom Strafrecht betroffenen Berufsstand auf Auskunftseinholung bei wenigen Fachjuristen (Rechtsanwälten und Verbandsvertreter) zu verweisen statt der eigenen Erkenntnismöglichkeit durch Selbststudium der Gesetze den Vorzug zu geben.
Bei der Darstellung des Ermittlungsverfahrens wird deutlich, dass dieser Teil des Wirtschaftsstrafrechts nicht ohne die Hilfestellung anderer Wissenschaften in Form von Sachverständigen auskommen kann. Folgerichtig geht der Autor dabei der Frage nach, ob die in § 31 WeinG als Weinsachverständige bezeichneten Weinkontrolleure ihren Aufgaben nicht besser nachgehen könnten, wenn sie als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft installiert wären. Entgegen der Auffassung des Autors erscheint mir dies eher eine Behinderung der Weinkontrolle, da diese Stellung zu Unzuträglichkeiten mit ihrer Beratungsfunktion führt. Ob bei einer Gutachtenerstattung, die nicht auf Verkostungen beschränkt sein muss, der Ermittler-Status noch mit dem Bild des neutralen Sachverständigen übereinstimmt, erscheint mir zweifelhaft.
Beizutreten vermag ich dem Wunsch des Verfassers nach Wiedereinführung von Strafandrohungen für Verhaltensweisen, die früher strafbewehrt waren, inzwischen aber völlig sanktionslos gestellt oder zu Verwaltungsunrecht, also Ordnungswidrigkeiten, abgestuft wurden. Dass dies ein frommer Wunsch ist, weiß er offenbar selbst, wenn er andererseits – zu Recht – beklagen muss, dass das frühere Verbraucherschutzrecht wohl auf Betreiben der Weinlobby immer mehr zu einem Erzeugerschutzrecht verwandelt wird.
Dem Verfasser ist es gelungen, ein Werk vorzustellen, das jeder Weinrechtsbeflissene, insbesondere natürlich die gelernten Juristen, mit Gewinn lesen kann. Ob es ihm auch gelungen ist, den Weinliebhabern, wie im Vorwort als Anspruch angemeldet, das Weinstrafrecht näher zu bringen, muss jeder für sich selbst entscheiden, da eine Dissertation als streng wissenschaftliches Werk nicht immer leicht zu lesen ist. Geringe Abstriche wie in seltenen Fällen ungenaue Zitate oder sog. Freud’sche Fehlleistungen (positive Schlussfolgerung aus negativer Darstellung oder umgekehrt) tun dem positiven Gesamteindruck keinen Abbruch.

Verfasser: H. E. Dahlem
Aus: Mitteilung der GGW 1/2008

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